AGB

Der Erwerb und die Verwendung der Tickets ("Tickets") zu den von e/motion management Gmbh ("Veranstalter" oder "Verkäufer") veranstalteten Events und der Zutritt zum Veranstaltungsgelände unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").

  1. Der Versand der Tickets an den Besteller / Käufer ("Kunde") erfolgt auf dessen Kosten und Gefahr. Für Verlust und Beschädigung der Tickets beim Versand sowie für sonstige Schäden, die in Zusammenhang mit der Übermittlung der Tickets stehen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung, sofern auf Seiten des Verkäufers nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
  2. Der Ticketbesitzer übernimmt alle Risiken und Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung entstehen, egal ob diese vor, während oder nach einem Tennismatch passieren. Der Ticketbesitzer ist für nicht oder (z.B. durch Zuspätkommen) nur teilweise in Anspruch genommene, verlorene, verlegte oder gestohlene Tickets selbst verantwortlich und kann dafür keine Ersatzleistung verlangen. Für bereits erworbene Tickets ist keine nachträgliche Berücksichtigung etwaiger Ermäßigungen möglich. Sollte in Ausnahmefällen (Krankheit, o.ä.) dennoch eine Rücknahme (Kulanz seitens der e|motion management GmbH) erfolgen, so wird der Wert des Tickets ausnahmslos in Form von Gutscheinen (kein Bargeld) ersetzt.
  3. Tickets dürfen nicht zum Zweck von Werbung, Promotions oder andere gewerbliche Zwecke (dies inkludiert Gewinnspiele) verwendet werden.
  4. Der Kunde erklärt sich zu einer sorgfältigen Durchsuchung und Inspektion und/oder einer zeitlich begrenzten Abnahme verbotener Gegenstände durch das am Veranstaltungsgelände anwesende Ordnerpersonal bereit. Verbotene Gegenstände inkludieren (diese Liste ist nicht vollständig): Flaschen, Dosen, alkoholische Getränke, illegale Drogen, Plakate, Video- und Bewegungskameras in Übertragungsqualität, Aufnahmegeräte, Kameraobjektive größer als 300 mm Fokuslänge, Regenschirme, Feuerwerke und Rauchbomben. Alkoholisierte Personen oder unter Drogeneinfluss stehende Personen kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verwehrt werden.
  5. Der Kunde darf kein politisches- oder Werbungsmaterial auf das Veranstaltungsgelände mitbringen. Ebenso keine provozierenden Plakate, die von anderen beim Event gesehen werden können.
  6. Dem Ticketbesitzer ist es untersagt am Veranstaltungsgelände Marketing Artikel zu vertreiben.
  7. Durch das Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Kunde ein, dass er am und um das Veranstaltungsgelände herum fotografiert, gefilmt oder aufgenommen werden darf. Der Kunde gewährt dem Veranstalter, seinen Lizenznehmern, Geschäfts- und Medienpartnern hiermit die unwiderrufliche und sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte Erlaubnis, dieses Film- und Fotomaterial unentgeltlich für die Vermarktung von Veranstaltungen des Veranstalters und die Berichterstattung über solche Veranstaltungen zu verwenden (inklusive der Stimme des Ticketbesitzers und sein Abbild). Dies bezieht sich auf alle Zwecke, die mit der Übertragung und geschäftlichen Zwecken zu tun haben. Der Kunde muss hierfür nicht verständigt werden und erhält keine Entschädigung.
  8. Die tatsächlichen Veranstaltungs- oder Spieltermine und Beginnzeiten der Veranstaltung oder der einzelnen Spiele werden durch den Veranstalter festgelegt. Datum und Zeit der Veranstaltung oder eines Spieles können ohne vorherige Verständigung geändert werden. Bei einer Verlegung der Veranstaltung/von bestimmten Spielterminen behalten die Tickets in jedem Fall ihre Gültigkeit. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs einer Veranstaltung/eines Spiels, sofern es zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt oder fortgesetzt wird. Kann der – über die offiziellen Vertriebsstellen erwerbende – Kunde die verlegte oder die wiederholte Veranstaltung/das Spiel nicht besuchen, so erhält er den (bei Abbruch anteiligen) Kaufpreis für das Ticket gegen Rückgabe des Originaltickets erstattet, sofern der Verkäufer an der Verlegung oder dem Abbruch der Veranstaltung/Spiels ein Verschulden trifft. Dies gilt nicht für Erwerber von Tickets, die nicht über die offiziellen Vertriebsstellen erworben haben. Diese erhalten den bezahlten Kaufpreis für die Tickets bei Spielabbruch oder Spielverlegung nicht vom Veranstalter zurück. Sonstige Ersatzansprüche (wie zB. Spesen, Reisekosten, Übernachtungskosten usw.) gegenüber dem Veranstalter sind stets ausgeschlossen.
  9. Kein Kunde darf Match-Zwischenstände oder damit verbundenes statistisches Material und andere Daten für geschäftliche oder Glücksspiel-Zwecke sammeln, verbreiten, übertragen, publizieren oder veröffentlichen. Der Aufenthalt in der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist nur mit Zustimmung des Veranstalters und in jenen Bereichen zulässig, die besonders für Medienvertreter ausgewiesen sind. Kunden ist es weiters nicht gestattet ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters Ton, Fotos, Videos von der jeweiligen Veranstaltung für geschäftliche Zwecke anzufertigen. In keinem Fall ist ohne Zustimmung des Veranstalters die öffentliche Verbreitung, Zurverfügungstellung, Sendung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten, gestattet. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht auf die Veranstaltungsstätte mitgebracht werden.
  10. Im Falle einer COVID-19 Erkrankung im Rahmen der Veranstaltung ist der Kunde verpflichtet die e|motion management GmbH darüber zu informieren und alle notwendigen Daten zur Nachverfolgung der Infektionskette bekanntzugeben. 
  11. Der Ticketkunde willigtfür den Fall einer COVID-19 Erkrankung ein, dass seine Daten, welche er beim Ticketkauf an WT Wien Ticket GmbH oder Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. übermittelt hat, an e|motion management GmbH für ein Contact Tracing übergeben werden dürfen.  
  12. Der Ticketinhaber willigt ein, vom Veranstalter in derselben Ticketkategorie umgesetzt werden zu können.
  13. Dem Veranstalter obliegt das Recht, dem Ticketinhaber den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren, wenn dieser Erkrankungssymptome wie erhöhte Temperatur, Husten, (Coronasymptome) aufweist. Die erworbenen Tickets werden in diesem Fall nicht durch Rückzahlung des Ticketpreises refundiert. Der Kunde hat allerdings das Recht, die Ausstellung eines Gutscheins über den Ticketpreis in sinngemäßer Anwendung des Bundesgesetzes zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (KuKuSpoSiG) zu verlangen.
  14. Sollte die Veranstaltung aufgrund des Coronavirus abgesagt werden, ist die Gutscheinregelung des KuKuSpoSiG anwendbar. Der Veranstalter kann daher dem Kunden nach den näheren Bestimmungen des KuKuSpoSiG einen Gutschein über den Ticketpreis ausstellen.
  15. Die AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Ticketkäufern einerseits und der e|motion management GmbH andererseits. Mit dem Besitz einer Eintrittskarte unterliegt der Besucher der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Im Falle der Weitergabe einer Karte obliegt es dem jeweils vorangehenden Erwerber derselben, darauf hinzuweisen, dass gegenüber jedem weiteren Erwerber die AGB der e|motion management GmbH gelten. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen den Interessenten einerseits und der e|motion management GmbH andererseits.
  16. Die e|motion management GmbH behält sich das Recht vor Interessenten, die den geordneten Kartenverkauf oder andere Interessenten bzw. Besucher stören oder der jeweiligen Hausordnung bzw. Anordnungen des Kassenpersonals zuwiderhandeln, den Erwerb von Karten für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen.
  17. Der Kunde nimmt die normativen Anforderungen an den Besuch der Veranstaltung („Zutrittsbedingungen“)  zustimmend zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Rückerstattung von Ticketkosten bei der Rückgabe der Eintrittskarte aufgrund dieser Zutrittsbedingungen ausgeschlossen ist.

  18. Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen der AGB nicht berührt.
  19. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung internationaler Kollisionsnormen ist ausgeschlossen.
  20. Sollte es zu einem Streit bezüglich des Tickets oder des Besuchs des Events kommen, willigt der Ticketbesitzer ein, dass der Gerichtsstand Graz ist, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.